Weko hat nichts zu meckern an der Swico-Gebühr

Die Swico und die Stiftung Entsorgung Schweiz dürfen mit der vorgezogenen Recyclinggebühr weiterfahren wie bisher.
29. März 2005

     

Der IT-Branchenverband Swico und die Stiftung Entsorgung Schweiz (S.EN.S) dürfen mit der vorgezogenen Recyclinggebühr weiterfahren wie bisher. Die Wettbewerbskommission ist in ihrer Untersuchung zum Schluss gekommen, dass es kartellrechtlich nichts zu beanstanden gibt. "Eine Übereinkunft über die Überwälzung eines verhältnismässig geringen Preiselements bildet keine Preisabsprache, solange sie auf dem Markt des Endproduktes nicht preisharmonisierend wirkt", lautet die Einschätzung der Weko. Ebenfalls für unbedenklich hat die Weko die Vereinbarungen der zwei Organisationen erklärt, die regelt, wer welche Typen von Elektrogeräten entsorgen soll. Diese Vereinbarung lässt sich nach Auffassung der Weko aus Effizienzgründen rechtfertigen, insbesondere senkt sie die Transaktionskosten und ermöglicht den Entsorgungsunternehmen, Grössenvorteile auszuschöpfen, äussert sich dazu die Weko. Trotzdem hält die Weko fest, dass die beiden Organisationen eine "kollektiv marktbeherrschende Stellung innehaben", worunter die Entsorgungsunternehmen, die mit Swico und S.EN.S zusammenarbeiten, leiden könnten. Man werde deshalb den Entsorgungsbereich aufmerksam im Auge behalten, heisst es aus Bern. (mw)


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