Bakom entscheidet für Cablecom

Mangelnde Qualität ist für das Bakom kein Grund für eine Beschwerde.
27. April 2005

     

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat die Beschwerde der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in Sachen Digital Phone des Kabelnetzbetreibers Cablecom abgewiesen. Die SKS hatte sich ans Bakom gewandt, weil viele Cablecom-Kunden sich über die Qualität des VoIP-Angebots geärgert hatten. Das Bakom hat die Beschwerde abgewiesen, weil das Gesetz keine Qualitätskriterien, sondern nur technische Anforderungen definiert. (mw)


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