Auf den 1. Juli müssen sich die Prepaid-Kunden von
Swisscom Mobile namentlich registrieren, wenn sie eine Telefonkarte für ihr Handy kaufen. Jene Kunden, die eine Prepaid-Karte nach dem 1. November 2002 gekauft haben, müssen sich bis spätestens Ende Oktober nachträglich erfassen lassen. Damit setzt die Swisscom die Registrierungspflicht um, wie sie der Bundesrat beschlossen hat.
Die Mobilfunkanbieter sind zudem verpflichtet, die Daten während zwei Jahren aufzubewahren, um Rückverfolgungen zu ermöglichen. Die Kunden, die von den Umstellungen betroffen sind, werden per SMS informiert. Auf die Swisscom kommt ein riesiger Aufwand zu: Der Anbieter rechnet mit mehreren hunderttausend Kunden, die sich nachträglich registrieren lassen müssen.
(mw)