UMTS-Auktion: Unruhe unter den Teilnehmern

Der Bund bringt mit geplanten Umweltvorschriften Unruhe unter die UMTS-Auktionsteilnehmer.
9. November 2000

     

Die ansonsten schon angespannten Nerven der Mobilfunkanbieter, die an der UMTS-Auktion teilnehmen, werden durch den Bund jetzt zusätzlich noch strapaziert. Der Wert der Lizenzen wird in Frage gestellt, da das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) an Empfehlungen arbeitet, die im direkten Zusammenhang mit dem geplanten UMTS-Netz stehen. Die Empfehlungen sehen vor, dass in den Kantonen einheitliche Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NIS) gelten sollen. Unsicherheiten bei der Messung der Strahlung sollen zu Lasten der Mobilfunkbetreiber gehen. Um diese Ungenauigkeiten abzudecken, spricht der Bund von einem "Sicherheitsfaktor 2", was die zugelassene Strahlung praktisch halbieren würde. Der andere Grund, der für Unruhe sorgt, ist die sogenannte "100-Meter-Regel". Diese besagt, dass Antennen, die näher als 100 Meter zusammenstehen, bei der NIS-Messung als eine einzige gelten sollen. Obwohl es sich nur um Empfehlungen handelt, werden die Kantone diese wahrscheinlich als geltendes Recht übernehmen.
Die Mobilfunkanbieter befürchten nun, dass mit der Umsetzung der Empfehlung die Betreibung eines funktionierenden UMTS-Netzes in der Schweiz so gut wie verunmöglicht würde. Eine Anfrage beim Bakom hat aber ergeben, dass die Auktionsteilnehmer sich darüber im klaren sein müssen, dass die Auflagen in der Schweiz zehn Mal strenger seien als im Rest von Europa. Ein Netzaufbau werde damit aber nicht verunmöglicht. Es werde lediglich schwieriger, geeignete Standorte zu finden. (mw)


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