Microsoft vor obersten Gerichtshof

Die Berufung von Microsoft soll nicht vom Appelationgericht, sondern direkt vom obersten Gerichtshof geprüft werden.
16. August 2000

     

Das DOJ (Departement of Justice) hat den obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten angehalten, die Berufung des Softwaremultis Microsoft direkt zu prüfen und nicht an das Appelationsgericht zurückzuweisen, das sonst solche Fälle handhabt. Das Justizministerium teilte dies gestern in Washington mit, zusammen mit der Begründung, dass die gesetzlichen Grundlagen mit dem grossen öffentlichen Interesse gegeben seien. Microsoft selbst hingegen würde eine Verhandlung vor dem Berufungsgericht bevorzugen, da man der Ansicht ist, dass für eine direkte Verhandlung vor einem Bundesgericht noch zu viele Fragen unbeantwortet seien. Die Bundesregierung hingegen will mit einer direkten Verhandlung das Verfahren beschleunigen, da im schnell drehenden Technologiezirkus Entscheidungen rasch getroffen werden müssten. Microsoft hat nun eine Woche Zeit, auf die Vorschläge zu antworten, bevor das Bundesgericht entscheiden wird. (mw)


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