Bundesgericht entscheidet für Orange

Die obersten Richter des Landes bezeichnen die Verdoppelung der Konzessionsgebühren als unrechtmässig.
17. November 2005

     

Das Bundesgericht hat den Bundesrat zurückgepfiffen. Die Verdoppelung der GSM-Konzessionsgebühren für Orange im Jahr 2004 sei unrechtmässig gewesen, haben die Lausanner Richter befunden. Das Bakom hatte die Gebühren im 2004 im Vergleich zum Vorjahr von 1,62 Millionen Franken auf 3,37 Millionen erhöht und sich dabei auf eine Verordnungsbestimmung des Bundesrats bezüglich Konzessions-Marktwert gestützt. Orange legte umgehend Berufung ein, worauf die Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt diese Beschwerde guthiess. Dagegen wiederum rekurrierte das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation vor dem Bundesgericht, das jetzt zugunsten von Orange entschieden hat. Das Marktwert-Argument des Bundesrats sei mit dem gegenwärtigen Fernmeldegesetz nicht zu stützen. Und das neue Fernmeldegesetz liege noch beim Parlament, lautet die Begründung der Bundesrichter.


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