Der Ständerat hat eine vom Nationalrat angenommene Motion zur Einführung einer Geräteabgabe abgelehnt. Sie sah vor, dass die Konsumenten neben der Urheberrechtsabgabe auf Leermedien (CD-Rs, DVDs etc.) auch eine Abgabe auf Geräte entrichten müssen, die zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Daten verwendet werden, also CD-Brenner, Computer, Drucker oder Fotokopierer. Der Ständerat hat sie nun mit der Begründung ablehnt, dass eine derartige Geräteabgabe auch die Anwender treffe, die ihre Geräte nicht für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken verwenden. Zudem sei eine derartige Abgabe eine Mehrbelastung für Firmen und Anwender, zumal bereits für Leerdatenträger Urheberrechtsabgaben entrichtet werden müssen.