Klare Standortidentifikation

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) verlangt von den Mobilfunkbetreibern eine klare Herkunftslokalisierung der Notrufe.
14. Juli 2005

     

Schweizer Mobilfunkanbieter müssen künftig die Standortidentifikation bei Notrufen gewährleisten. Das hat das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) an seiner Sommermedienkonferenz in Biel bekanntgegeben. Dadurch sollen die Alarmzentralen über den Aufenthaltsort der Anrufenden in Kenntnis gesetzt werden, so dass Rettungs-, Polizei- und Feuerwehreinsätze gezielter und schneller organisiert werden können. Mehr Kopfzerbrechen bereiten den Regulierern des Bakom die Notrufe via Internet, sprich mit Voice over IP (VoIP). Da diese theoretisch von jedem Internetanschluss getätigt werden können, gilt die Standortidentifikation nur, wenn der Anruf vom im Abovertrag festgelegten Anschluss erfolgt. Die VoIP-Anbieter sollen deshalb gemäss dem Willen von Bakom und Bundesrat sicherstellen, dass ihre Kunden über diese VoIP-Beschränkungen genau informiert sind.


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