Gericht bestätigt EU-Sanktionen gegen Microsoft

Microsoft muss in Europa den Mediaplayer vom Betriebssystem trennen und Schnittstellen offenlegen, obwohl gegen die im März verhängten Sanktionen ein Berufungsverfahren läuft.
22. Dezember 2004

     

Microsoft muss die von der EU-Kommission im März auferlegten Sanktionen wegen Verstössen gegen das Kartellrecht umsetzen, obwohl das Berufungsverfahren noch nicht entschieden ist. Dies hat der Präsident des EU-Gerichts Erster Instanz entschieden. Bo Vesterdorf begründet seine Entscheidung damit, dass dem Softwarekonzern durch die Erfüllung der Auflagen kein schwerer und irreparabler Schaden entstehe. Die EU-Kommission hatte gegen Microsoft wegen Ausnutzung eines Monopols ein Bussgeld von fast 500 Millionen Euro verhängt und die Entbündelung des Mediaplayers vom Betriebssystem sowie die Offenlegung von Schnittstelleninformation für die Kommunikation zwischen Windows Servern verlangt. Microsoft hatte gegen diese Sanktionen Berufung eingelegt. Da sich das eigentliche Berufungsverfahren über Jahre erstrecken dürfte, hatte Microsoft auf aufschiebende Wirkung gehofft.


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