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Entbündelung kann erzwungen werden

Gemäss der Eidgenössischen Kommunikationskommission reichen die bestehenden Rechtsbestimmungen für eine Entbündelung der letzten Meile.
20. Februar 2004

     

"Aufgrund der aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen kann ein marktbeherrschender Anbieter zur Entbündelung der letzten Meile verpflichtet werden", beschied die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) heute in einem Communiqué. Die Kommission nimmt mit dieser Verfügung Stellung zum Fall Sunrise gegen Swisscom, bei dem Erstere mit einem Interkonnektionsgesuch beim Bakom von Letzterer Zugriff auf die letzte Meile forderte.
Von Gesetzes wegen könnte demnach die Swisscom dazu gezwungen werden, den Mitbewerbern Full Access (vollständigen Zugang) und Shared Line Access (gemeinsamen Zugang) auf die Leitungsabschnitte zwischen Verbraucher und Unterverteilzentrale zu gewähren. Die Verfügung folgt damit dem Bundesratsentscheid vom Februar letzten Jahres, mit dem die Regierung die unverzügliche Öffnung der letzten Meile erreichen wollte. Allerdings ist noch nichts definitiv entschieden - schliesslich kann die Verfügung vor Bundesgericht angefochten werden. Swisscom stellte diesen Schritt in ersten Stellungnahmen gegenüber verschiedenen Medien gleich auch in Aussicht.


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