Einem Rekurs von Schweizer Internet-Providern gegen die von der Waadtländer Untersuchungsrichterin Françoise Dessaux verfügte
Sperrung von gewissen Websites wurde stattgegeben. Dies berichtete Ende letzter Woche die Providerinteressengruppe Swinog. Mitte letzten Dezember waren die Provider durch Dessaux ultimativ aufgefordert worden, den Zugang zu den Websites
www.appel-au-peuple.org sowie
www.swiss-corruption.com zu verunmöglichen.
Mit wenigen Ausnahmen waren die Provider dieser Aufforderung in der Folge zwar nachgekommen, legten aber gegen das Verfahren Rekurs ein. Das für die Behandlung des Rekurses zuständige Gericht hat nun entschieden, dass für das Vorgehen der Untersuchungsrichterin keine Rechtsgrundlage vorliege.