Rekurs der Schweizer Provider erfolgreich

Ein Gericht hat dem Rekurs von Schweizer Providern gegen die verfügte Sperrung zweier Websites stattgegeben.
6. Mai 2003

     

Einem Rekurs von Schweizer Internet-Providern gegen die von der Waadtländer Untersuchungsrichterin Françoise Dessaux verfügte Sperrung von gewissen Websites wurde stattgegeben. Dies berichtete Ende letzter Woche die Providerinteressengruppe Swinog. Mitte letzten Dezember waren die Provider durch Dessaux ultimativ aufgefordert worden, den Zugang zu den Websites www.appel-au-peuple.org sowie www.swiss-corruption.com zu verunmöglichen.
Mit wenigen Ausnahmen waren die Provider dieser Aufforderung in der Folge zwar nachgekommen, legten aber gegen das Verfahren Rekurs ein. Das für die Behandlung des Rekurses zuständige Gericht hat nun entschieden, dass für das Vorgehen der Untersuchungsrichterin keine Rechtsgrundlage vorliege.


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