Bund will strafrechtliche Verantwortlichkeit für Content-Provider

Illegale Inhalte und Links auf Webseiten mit derartigem Content könnten künftig strafbar werden.
27. November 2003

     

Der Bund hat der Internetkriminalität den Kampf angesagt. Die Expertenkommission Netzwerkkriminalität hat vorgeschlagen, analog zu den E-Commerce-Richtlinien der EU das Strafgesetzbuch mit einer speziellen Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit im Internet zu ergänzen.

Der Autor und der Content-Provider (Inhaltsanbieter) sollen für von ihnen ausgehende illegale Internet-Inhalte strafrechtlich voll zur Rechenschaft gezogen werden können. Der Hosting-Provider hingegen soll für illegale Inhalte nur beschränkt verantwortlich sein, etwa wenn er von Dritten erhaltene Hinweise auf solche Inhalte nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet.



Aufatmten können hingegen die Access-Provider (Zugangsvermittler), sie will der Bund ganz aus der Verantwortung entlassen. Im Mai erregte der Fall der Untersuchungsrichterin des Kantons Waadts Françoise Dessaux einiges Aufsehen. Sie hatte bereits eine Sperrverfügung für Access-Provider erlassen. Das Berufungsgericht hatte diese dann zwar wegen mangelnder Rechtsgrundlage aufgehoben, Dessaux hatte jedoch im Juni erneut von den Providern verlangt, die betreffenden ehrverletzenden Sites zu sperren, da sie sich sonst als Mittäter schuldig machten.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird 2004 entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung schicken. Zudem werde derzeit an Vorschlägen für effizientere Fahndungsmethoden bezüglich Internetkriminalität gearbeitet.


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