SKS bekämpft MP3-Gebühr


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2006/03

     

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hält die von der Schiedskommission beschlossene Urheberrechtsabgabe auf MP3-Player und HD-Recorder für illegal. Diese wird per 1. März eingeführt und verteuert die Geräte um 10 bis 90 Franken (siehe IW 02/06). Die gesetzliche Grundlage für die Gebühr fehle, moniert die SKS, laut Urheberrechtsgesetz sei eine Gebühr nur für Leerträger erlaubt. Es sei stossend, dass die Kommission eigenmächtig entscheide, was ein Gerät sei und was nicht. Die SKS hält in einem Schreiben an Bundesrat Blocher fest, dass die Anhäufung von Gebühren inakzeptabel sei. Der Konsument würde nun gleich mehrfach zur Kasse gebeten: Beim Download von Musik, beim Kauf eines MP3-Players und nochmals beim Kauf von CDs, wenn man die Musik beispielsweise zur Sicherung darauf brennen wolle. Die SKS wendet sich an Bundesrat Blocher, weil eine Klage vor Bundesgericht erst mit Vorliegen der schriftlichen Begründung der Schiedskommission möglich ist — und diese wird frühestens in einigen Monaten
erwartet.




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