Gratifikationskürzung im IT-Krisenjahr 2003

Die Gratifikation gehört zum Jahresende wie der Weihnachtsbaum – allerdings gibt es auch fortschrittlichere Modelle für Jahresendzulagen.

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2002/40

     

Wie war das noch beim Einstellungsgespräch? Da hat der Chef noch getönt, dass in seiner Firma zum Jahresende grundsätzlich nur Gratifikationen ausbezahlt würden, damit würde schliesslich der Arbeitnehmer besser fahren. Und überhaupt, bisher wären diese Zulagen äusserst grosszügig ausgefallen, und er sehe keinen Grund, weshalb sich das jemals ändern sollte...



Klar, warum sollte man sich mit einem schlichten 13. Monatslohn, der erst noch kein Zusatz, sondern ein fixer Lohnbestandteil ist, zufriedengeben, wenn die Jahresendzulage im Gratifikationssystem gut und gerne doppelt so hoch ausfallen könnte?




Was - gerade in der IT-Branche mit ihren einst überdurchschnittlichen Löhnen und Gewinnen - noch vor kurzer Zeit für den Arbeitnehmer kaum Anlass zu längeren Überlegungen gab, wandelt sich heute zu seinem Nachteil. Denn im Gegensatz zum 13. Monatslohn, der als fester Lohnbestandteil vom Arbeitgeber in jedem Fall geschuldet wird, sind Gratifikationen grundsätzlich freiwillige Sonderleistungen - und das unabhängig davon, ob sie Gratifikation oder Bonus oder sonstwie genannt werden.



Und für den Arbeitgeber sind Gratifikationen von Vorteil: Während er nämlich beim 13. Monatslohn einfach monatlich einen Zwölftel der Gesamtlohnsumme zurückbehält, um sie dem Mitarbeiter Ende Jahr in die Hand zu drücken, kann er mit der Gratifikation spielen. In guten Jahren zeigt er sich so von der grosszügigen Seite, während die Zulage in schlechten Jahren einiges an Sparpotential aufweist.


Keine gesetzlichen Grundlagen

Als freiwillige Leistung unterliegt die Gratifikation nämlich keinerlei Gesetzen; es besteht deshalb von Arbeitnehmerseite her auch keinerlei Anspruch auf diese Sondervergütung. Vielmehr kann der Arbeitgeber die Gratifikation abhängig von der persönlichen Leistung des Mitarbeiters oder vom Geschäftsgang machen - es sei denn, ein Anspruch wäre (beispielsweise im Vertrag) vereinbart, was dann allerdings einem umbenannten 13. Monatslohn wieder sehr nahe kommt.



Ganz im rechtsfreien Raum und damit der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert, ist der Arbeitnehmer aber doch nicht: Wie nämlich die Rechtssprechung entschieden hat, kann die vertragliche Vereinbarung auch stillschweigend geschehen, indem der Arbeitgebende seinen Mitarbeitern dreimal in Folge einen festen Betrag als Gratifikation ausgezahlt hat, unabhängig vom Geschäftsgang und ohne dabei ausdrücklich auf die Freiwilligkeit seiner Leistung hingewiesen zu haben. Damit ist er automatisch die Verpflichtung eingegangen, seinen Arbeitnehmern auch künftig eine Gratifikation auszuzahlen.




Diese Rechtspraxis dürfte verschiedene Arbeitgeber vor Probleme stellen, müssen doch heute zahlreiche Firmen ihre Gürtel wieder enger schnallen. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies nicht selten, dass - der allfälligen guten Leistungen zum Trotz - eine tiefere oder in Einzelfällen sogar überhaupt keine Gratifikation ausbezahlt wird.




Bonussystem als Alternative

Keine derartigen Probleme kennen Firmen wie Microsoft: Der Software-Riese verzichtet bei seinen Mitarbeitern gänzlich auf Gratifikationen oder 13. Monatslöhne. Wie Beat Schwab, Human Ressources Manager von Microsoft Schweiz, erklärt, sind seine Mitarbeiter durchaus in der Lage, ihr Geld selber zu verwalten, weshalb sie nicht darauf angewiesen sind, dass die Firma dafür sorgt, dass vom Gesamtlohn am Jahresende noch ein Weihnachtsgeld übrig bleibt.



Vielmehr setzt Microsoft auf die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter, indem für jedes Jahr Ziele formuliert und zum Jahresende bewertet werden. "Jeder Mitarbeiter erhält eine Note, die über die Höhe des Bonus, die Gehaltserhöhung und das persönliche Weiterkommen innerhalb von Microsoft entscheidet", erläutert Schwab. "Microsoft will die besten verfügbaren Mitarbeiter anstellen und sie auf diese Weise zu Höchstleistungen anspornen."




Mit diesem System ist der Mitarbeiter selber dafür zuständig, mit guten Leistungen über das ganze Jahr für einen saftigen Bonus zum Geschäfts-Jahresende zu sorgen - der Geschäftsgang dagegen dürfte bei Microsoft mit seinen stetig steigenden Gewinnen als Kriterium eher eine untergeordnete Rolle spielen.



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