E-Government und Datenschutz
Ein jeder hat Recht auf den Schutz seiner Privatsphäre – dies ist eines der essentiellen Grundrechte, die durch die Bundesverfassung (Art 13 BV) verbrieft werden. In der Theorie ist das einfach, in der Praxis dagegen sieht es anders aus: Vielen Menschen fehlt das Wissen über den Schutz ihrer Daten.
In den Medien ist zwar die Rede von Datenschutz. Meist handelt es sich dabei um spektakuläre Fälle, wenn etwa die amerikanischen Immigrationsbehörden von den Fluggesellschaften die Herausgabe persönlicher Passagierdaten verlangen oder der Flughafen Kloten eine Anlage zur Videoüberwachung der Passagiere installiert.
Nicht minder problematisch sind die zahlreichen Datensammlungen, die eher unspektakulär im Hintergrund angelegt werden und von denen die betroffene Bevölkerung kaum Notiz nimmt. Kaum jemand weiss etwa, wieviele persönliche Daten im Gesundheitswesen (Spitäler, Ärzte, Krankenkassen) anfallen. Und ist es in Ordnung, dass ein Grossverteiler über seine Bonus-Karte detailliert über das Einkaufsverhalten von über 2,1 Millionen Einwohnern Bescheid weiss? Welche immensen Datenmengen in Behörden und Ämtern gesammelt werden, entzieht sich weitgehend der Kenntnis der betroffenen Bürger. Wer mit diesen Daten was anstellt, droht vollständig ausser Kontrolle der Einzelperson zu geraten.
Datenschutz betrifft jeden!
Auch wenn es viele nicht wissen: Von Gesetzes wegen hat jeder Bürger das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung. Dazu muss er allerdings zuerst herausfinden, wo seine Daten überhaupt gesammelt werden – ein nicht ganz einfaches Unterfangen, selbst wenn die Verwaltungen die Pflicht haben, ein Register ihrer Datensammlungen zu führen. Über dieses Register sollte jeder Bürger die Möglichkeit haben, einzusehen, welche Datensammlungen innerhalb der Verwaltung existieren.
Nun gibt es allerdings allein in der Stadtverwaltung von Zürich 749 Datensammlungen, welche Personendaten enthalten. Ungezählte weitere Datensammlungen existieren auf kantonaler und auf Bundesebene, von den Datensammlungen von Organisationen und Firmen ganz zu schweigen. Die Vision vom «gläsernen Bürger» wäre schon längst Realität, würde man diesen immensen Fundus an Informationen konsolidieren.
Der Schweizer Föderalismus hinterlässt natürlich nicht nur auf den verschiedenen Ebenen der Datensammlungen, sondern auch im Datenschutz seine Spuren. Je nachdem, wo Daten gespeichert sind, ändert sich die Zuständigkeit: So ist beispielsweise der Datenschutzbeauftragte der Stadt Zürich mit seinem Team für die 749 Datensammlungen der Zürcher Stadtverwaltung zuständig, während sich der kantonale Datenschutzbeauftragte um die Sammlungen der öffentlichen Organe des Kantons kümmert. Für die öffentlichen Organe des Bundes ist der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte verantwortlich, der gleichzeitig über die Sammlungen der Privatfirmen wacht. Die Datenschutzbeauftragten haben in ihrem Zuständigkeitsbereich die Befugnis, ungeachtet allfälliger Geheimhaltungspflichten Daten einzusehen sowie die Bearbeitung der Daten zu kontrollieren.