Freie Bahn für VoIP


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2005/22

     

Den VoIP-Services (Voice over IP) sollen in der Schweiz möglichst wenig Steine in den Weg gelegt werden. Wie die Eidgenössische Kommunikationskommission entschieden hat, werden sie darum beispielsweise auch von der Pflicht von öffentlichen Telefonanbietern zur sogenannten Carrier Preselection ausgenommen. Die Begründung: Die freie Anbieterwahl sei im Internet heute im Gegensatz zum traditionellen Festnetz gegeben. Als Anreiz für die Nutzer wird zudem die Nummernportabilität auf die VoIP-Anbieter ausgeweitet. Anwender können demnach ihre Festnetznummer behalten, wenn sie auf VoIP wechseln und umgekehrt. Bereits im September hatte der Bundesrat entschieden, dass VoIP-Anbieter wegen technischer Probleme von der Verpflichtung zur Standortidentifikation ihrer Anwender ausgenommen werden. Sie müssen lediglich die Adresse des Hauptanschlusses erheben.






Dies hat tiefgreifende Folgen für Rettungsorganisationen, konnten diese doch bisher automatisch feststellen, woher ein Notruf kommt. Bei VoIP sind der Hauptanschluss und der Standort des Anrufers aber nicht mehr zwingend identisch. Eine eindeutige Standortidentifikation wäre beispielsweise über GPS möglich, was jedoch zur Zeit noch zu aufwendig ist. Der VoIP-Anbieter muss seine Kunden auf diese Problematik aufmerksam machen.




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