Privacy-konforme Biometrie


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2005/21

     

Die Wirkung ist umstritten, trotzdem dürfte auf Druck der USA in Zukunft nichts mehr an biometrischen Personenkontrollen auf Flughäfen vorbeiführen. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hat nun einen zweiten Versuch mit solchen Kontrollen am Flughafen Zürich aus seiner Sicht begutachtet. Nachdem einzelne Kritikpunkte bereinigt wurden, kommt Thür zu einer überwiegend positiven Beurteilung. Interessant ist, dass sein Bericht explizit die Unzuverlässigkeit der Erkennungsmethoden erwähnt und darum auch Kombinationen beispielsweise mit PINs vorschlägt.
Konkret wurde beim jetzigen Versuch im Frühjahr 2005 von den Fluggästen nach Montreal beim Check-In ein Fingerabdruck oder die Gesichtsgeometrie auf einer Smart Card gespeichert und dann beim Boarding kontrolliert. Positiv erwähnt Thür beim derzeitigen Vorgehen insbesondere, dass keine Daten zentral gespeichert werden, sondern nur temporär auf der Karte.


Persilschein für M-Cumulus und Supercard

Die Kundenbindungsprogramme von Migros (M-Cumulus) und Coop (Supercard) sind aus Sicht des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten unbedenklich. Der Datenschützer fand im Rahmen einer detaillierten Untersuchung der Prozesse keine eigentlichen Mängel. Seine Verbesserungsvorschläge betreffen einzig deutlichere Nutzerinformationen.




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