Die Biometrie des Ganges


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2005/19

     

Derzeit werden alle möglichen biometrischen Eigenschaften für
die Kontrolle von Zugangsberechtigungen ausgetestet. Der jüngste
Vorschlag aus Finnland: Der rechtmässige Besitzer soll automatisch anhand seines Ganges erkannt werden.
Gedacht ist das finnische System – wie könnte es anders sein – zur Verhinderung von Handydiebstählen. Ein Mobiltelefon soll demnach automatisch gesperrt werden, wenn das Sensorensystem Gang-Charakteristika misst, die nicht zum vorher abgespeicherten Besitzer passen. Zur Wiederinbetriebnahme wäre dann ein PIN-Code nötig. So würde das Handy beispielsweise bereits unbenutzbar, wenn der Dieb mit ihm davonrennt.
Der Vorteil der Gang-Biometrie liegt darin, dass sie im Hintergrund arbeiten kann und ohne eigentlichen Scan-Vorgang oder anderes Zutun des Nutzers auskommt. Das System könnte dauernd die Schrittart überwachen und selbständig eine Sperrung auslösen, wenn es über einen gewissen Zeitraum Anomalien registriert.
Aber auch die Nachteile der Gang-Biometrie sind offensichtlich: Der rechtmässige Besitzer riskiert ausgesperrt zu werden, wenn sein Gang aus irgendeinem Grund ungewohnt ist: sei dies nun wegen spezieller Schuhe, einem ungewöhnlichen Untergrund, einer Verletzung oder unter dem Einfluss von Alkohol und anderen bewusstseins- und damit gangverändernder Substanzen. Auch harmlose Spässe könnten schnell einmal mit Handysperrung bestraft werden, und das Ausleihen wäre unmöglich.




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