Abzocke auf MP3-Playern

Geht es nach der Suisa, könntenUrheberrechtsabgaben Geräte wie den iPod Shuffle um 120 Franken verteuern.

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2005/03

     

Dicke Post von der Suisa zum Ende der Vernehmlassung des revidierten Urheberrechts: Gemäss einem Bericht der «NZZ am Sonntag» fordert sie Urheberrechtsabgaben auf digitale Mediaplayer, und zwar nicht zu knapp. Wer einen Player mit 1 GB Flashspeicher wie Apples iPod Shuffle kauft, soll nach dem Willen der Schweizerischen Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke happige 120 Franken an Abgaben (12 Rappen pro Megabyte Speicher) bezahlen. Etwas glimpflicher davon kommen Musikplayer auf Festplattenbasis, bei denen die Suisa 1,04 Franken pro
Gigabyte Speicherkapazität fordert, sowie Videoplayer, bei denen sich die Suisa eine Abgabe von 1,27 Franken pro Gigabyte vorstellt.




Allerdings ist bislang noch fraglich, ob die Suisa mit ihrem Begehren überhaupt durchkommt. So stiess der Vorstoss der Suisa bislang weder bei der Swico noch bei der Economiesuisse oder dem Nutzerverband DUN auf viel Gegenliebe. Hierauf hat man den Vorschlag der Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten vorgelegt, die im Frühjahr über die Höhe der Tarife entscheiden und auch beurteilen wird, ob überhaupt eine rechtliche Grundlage für die Abgaben auf Mediaplayern besteht.





Auch von der Simsa, dem Schweizer Branchenverband für Neue Medien, Internet und Software, ist eine Replik zur Vernehmlassung verfasst worden. So ist man zwar im Gegensatz zur Suisa der Meinung, dass nur Abgaben auf Geräte erhoben werden sollten, die auch tatsächlich für das Abspielen von urheberrechtlich geschütztem Material vorgesehen sind, und nicht auch noch auf Datenträgern wie beispielsweise CDs oder DVDs, allerdings fordert man im gleichen Atemzug das Verbot zur digitalen Reproduktion von Werksexemplaren, statt einfach nur die Umgehung von technischen Schutzmassnahmen zu verbieten.




Zudem schlägt die Simsa gleich noch eine zweite Revision des Urheberrechtsgesetzes vor, die das Produzentenurheberrecht in der Schweiz einführen soll, welches bereits in den USA existiert und dafür sorgt, dass Unternehmen die Rechte an den von ihren Angestellten erschaffenen Werken erhalten.




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