Verzögerung bei Entbündelung
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2005/01
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Swisscom gegen die Verordnung zur Entbündelung der letzten Meile gutgeheissen. Die Swisscom war mit der Verordnung des Bundesrates aus dem Jahr 2003 nicht einverstanden und hat im Februar letzten Jahres eine Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt. Die Bundesrichter folgten nun der Argumentation der Swisscom und stellten fest, dass das geltende Fernmeldegesetz (FMG) keine ausreichende Grundlage für die Verordnung darstellt. Es sei nun am Gesetzgeber, über die Entbündelung zu entscheiden, so die Richter weiter. Laut ComCom-Präsident Fulvio Caccia verzögert sich die Entbündelung damit um einige Monate, bis frühestens Anfang 2006 das neue FMG in Kraft tritt.