OS-Software: Beherrschbare Risiken

Wirtschaftlichkeit, Rechtsaspekte und Interoperabilität stehen bei der Frage des Einsatzes von OS-Software in der öffentlichen Verwaltung im Vordergrund.

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2004/16

     

Die rechtlichen Risiken beim Einsatz von Open-Source-Software sind beherrschbar, so das Fazit, das die Berner Anwältin Ursula Widmer an der zweiten Tagung für die öffentliche Verwaltung zur Open-Source-Software am 1. September in Bern zog. Die Veranstaltung zog rund 200 Interessierte aus der Bundesverwaltung, den Kantonen und den Gemeinden an. Organisiert wurde sie vom
Informatik-Strategieorgan Bund (ISB) und der Privaten Hochschule für Wirtschaft (PWH).
Die Berner Anwältin Widmer, die für die Bundesverwaltung ein Gutachten bezüglich Open-Source-Software in der Verwaltung erstellt hat, erklärte während ihres Vortrags, dass es keine prinzipiellen rechtlichen Gründe gegen den Einsatz von Open-Source-Software in der Verwaltung gäbe. Rechtliche Risiken wie beispielsweise durch eine Patentverletzung seien beherrschbar. Auch sei das Open-Source-Konzept durch den Rechtsstreit zwischen SCO und IBM nicht grundsätzlich tangiert. Allerdings sei Vorsicht geboten bei der Weitergabe von selber entwickelten Lösungen, da die Rechtspraxis bezüglich der Haftung bei eventuellen Mängeln noch nicht gefestigt ist.






Neben den rechtlichen Aspekten wurde an der Tagung auch festgestellt, dass sich die Diskussion über Open-Source-Software als Alternative zu Closed-Source-Software normalisiert habe. Die hitzigen Diskussionen sind nun einer nüchternen Betrachtung gewichen. Nun stehen vor allem Wirtschaftlichkeit, Rechtsaspekte und die Interoperabilität im Vordergrund.




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