Microsoft und die EU


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2004/07

     

Satte 497 Millionen Euro Strafe soll Microsoft wegen Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung an die EU überweisen. Zudem soll der Softwaregigant noch mehrere Auflagen erfüllen. So verlangt die EU einerseits, dass Microsoft innert 90 Tagen eine Windows-Version ohne Windows Media Player ausliefere, andererseits wird gefordert, dass die Interoperabilität zwischen Fremd- und Eigenprodukten im Serverbereich ermöglicht wird.
Microsoft ist mit beiden Auflagen überhaupt nicht einverstanden. So argumentiert man beim Media Player, dass Windows eben ein Multimedia-Betriebssystem sei und sich viele Anwendungen auf den Player abstützen. Ausserdem verfügen andere Produkte wie beispielsweise der Real Player gar nicht über die gleiche Funktionalität. Bezüglich der Interoperabilität bei den Servern sprach man davon, dass Microsoft quasi ihres geistigen Eigentums beraubt würde. Der Software-Riese hat angekündigt, gegen den Beschluss vor dem Europäischen Gerichtshof vorzugehen, die Chancen stehen aber nicht so gut wie auch schon: Im Gegensatz zu früheren Anlässen weiss Wettbewerbskommissar Monti sämtliche EU-Staaten hinter sich.
Nicht abseits stehen will dieses Mal die Schweiz: Auch die Wettbewerbskommission Weko hofft nun, sich ein Stück vom Kuchen abschneiden zu können. So verkündete ein Sprecher, die Anschuldigungen würden auch auf die Schweiz zutreffen.




Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Welche Farbe hatte Rotkäppchens Kappe?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER