Bund will Provider-Verantwortung
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2003/22
Der Bund will sich bei der Bekämpfung der Netzwerkkriminalität verstärkt engagieren. So hat der Bundesrat am Mittwoch an einer Aussprache beschlossen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit für illegale Internet-Inhalte speziell zu regeln. Er stützt sich dabei auf die Erkenntnisse der Expertengruppe «Netzwerkkriminalität», die im Jahr 2001 zu diesem Zweck eingesetzt wurde.
Die Expertenkommission schlägt in Anlehnung an die E-Commerce-Richtlinie der EU vor, das Strafgesetzbuch um einen Abschnitt für strafrechtliche Verantwortlichkeit im Internet zu ergänzen. Der Autor des Inhalts und dessen Anbieter, beispielsweise eine Online-Zeitung oder der Betreiber eines Diskussionsforums, sollen für die von ihnen ausgehenden illegalen Internet-Inhalte strafrechtlich voll verantwortlich sein. Der Hosting-Provider hat nur dann etwas zu befürchten, wenn er entsprechende Hinweise auf illegale Inhalte nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterleitet. Access-Provider sollen dagegen für illegale Inhalte nicht verantwortlich gemacht werden können.