Urheberrecht wird revidiert


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2006/06

     

Der Bundesrat hat zum Anfang der Frühjahrssession dem Parlament die Botschaft zur Revision des Urheberrechts zukommen lassen. Dazu sollen zwei Abkommen der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) ratifiziert werden.
Die Hauptstossrichtung der Teilrevision ist die Anpassung des aus dem Jahr 1992 stammenden Urheberrechts an das digitale Zeitalter. So soll – wie beispielsweise in Deutschland und in Österreich der Fall – ein Verbot zur Umgehung technischer Massnahmen wie Zugangsschranken bei Internetdiensten oder Kopiersperren auf CDs und DVDs eingeführt werden. Dies betrifft auch die Herstellung und den Vertrieb entsprechender Umgehungssoftware sowie das Anbieten derartiger Dienstleistungen. Der Besitz solcher Software ist dagegen straffrei. Dass die gesetzlich erlaubte Verwendung eines Werkes nicht durch solche Schutzmassnahmen unterbunden wird, dafür sollen Fachleute sorgen.
Weiterhin erlaubt bleibt der reine Download von urheberrechtlich geschütztem Material aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch. Dies deshalb, da es Konsumenten im Einzelfall nicht zumutbar sei, zu beurteilen, ob es sich um legale oder illegale Angebote handelt. Auch Hoster und ISPs brauchen weiter nicht für ihre Kunden geradezustehen. Der Upload aber ist und bleibt verboten.
Eine Abgabe auf Geräte und Speicher wurde dagegen ver­worfen.




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