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Microsoft weiter erlaubt

Der Bund darf weiterhin Microsoft-Produkte beziehen. Eine parlamentarische Gruppe fordert ein Open-Source-Kompetenzzentrum.
10. Juli 2009

     

Der Streit zwischen dem Bund und diversen Open-Source-Anbietern auf Grund einer nicht-öffentlichen Vergabe eines 42-Millionen-Auftrages an Microsoft geht weiter. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht einen Zwischenentscheid gefällt. Demnach darf der Bund weiterhin Leis­-tungen und Produkte von Microsoft beziehen. Allerdings trägt er selber die Verantwortung – gesetzt den Fall, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Verträge mit den Redmondern im weiteren Verlauf des Verfahrens für ungültig erklärt.



Sven Leser, Sprecher der beschwerdeführenden Open-Source-Anbieter, bewertet diese Entscheidung als ersten Zwischenerfolg. Leser schätzt denn auch die Aussichten der Beschwerde als gut ein. Zudem fordert er die Bundesverwaltung auf, auf die Fortsetzung der Migrationsprojekte zu verzichten, bis das endgültige Urteil gefällt ist: «Wenn der Bund weiterhin migriert und anschliessend zu-rück muss, könnten viele Steuergelder verschwendet werden.»



Derweil machen sich auch Politiker für Open Source stark. Die im Mai gegründete «Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit» hat sieben erste Vorstösse zur Förderung des Ein-satzes von Open-Source-Software eingereicht. So wollte die Gruppe unter anderem wissen, wie viele Aufträge mit einem Volumen von mehr als 250’000 Franken wegen Ausnahmeregelungen freihändig vergeben wurden. Gemäss Bun-desrat waren dies in den letzten drei Jahren 90 Aufträge. Deshalb fordert die Gruppe die Unterbindung der exzessiven Anwendung der Ausnahmeregelungen. Zu-dem will sie klare Informationen über die momentane Verbreitung von Open-Source-Software in der Verwaltung sowie eine umfassende Open-Source-Studie. Auch soll ein Kompetenzzentrum geschaffen werden.








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