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Kolumne: Der erste Auftrag, unsere leiseste ­Innovationsbremse

Matthias Herrmann über den Zusammenhang von Innovation und Investitionsstrategien.

Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2026/09



In meiner letzten Kolumne habe ich behauptet, der Staat sei der schlechteste IT-Projektleiter der Gegenwart und soll stattdessen besser Ankerkunde sein. Also habe ich mir angeschaut, wieso dies nicht öfter passiert, und bin beim Thema Einkaufsanforderungen gelandet – wo gerne mal drei vergleichbare Referenzprojekte und gerne noch alle Zertifizierungen verlangt werden. Für ein junges Unternehmen ist das etwa so gut erfüllbar wie die Aufforderung, zuerst einmal erwachsen zu werden.

Wir debattieren seit Jahren über die Förderung von jungen Unternehmen und übersehen mit dem Einkaufsbudget der öffentlichen Hand den grössten Hebel zur Förderung der heimischen Wirtschaft. Beschaffung ist die ehrlichste Industriepolitik. Der erste Auftrag ist für ein junges Unternehmen oft mehr wert als eine Finanzierungsrunde.


Sogar Brüssel hat das begriffen. Mit dem im Juni vorgeschlagenen «Cloud and AI Development Act» will die EU-Kommission ein vierstufiges Souveränitätsraster für Cloud- und KI-Dienste schaffen und bei der Beschaffung innovativer Lösungen den «Union Added Value» als Qualitätskriterium verankern. Ob das innovative Industriepolitik oder Protektionismus ist, darüber lässt sich streiten. Nichtsdestotrotz hört die EU auf, Souveränität nur zu beschwören und beginnt tatsächlich einzukaufen.

Die USA haben schon lange Fast Tracks neben den bürokratischen Beschaffungsprozessen implementiert. Als Beispiel die «Defense Innovation Unit», die seit 2016 Hunderte Prototypverträge vergeben hat, überwiegend an Non-traditional-Anbieter. Das Ziel liegt bei 60 bis 90 Tagen bis zum Vertrag – dauert in der Praxis natürlich doch etwas länger. Das Beste am Prozess ist aber, dass nach einem erfolgreichen Prototyp direkt ein Folgeauftrag vergeben werden kann, ohne das Wettbewerbsverfahren neu zu starten.
Deutschland zeigt seit Jahren im Gesundheitswesen, wie ein Staat Nachfrage schafft, ohne selbst Software zu bauen. Deren Fast-Track-Verfahren entscheidet innert drei Monaten über die Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis, mit der Listung wird eine digitale Gesundheitsanwendung voll erstattungsfähig. Das System musste zwar mehrfach nachgebessert werden, aber immerhin steht es.

Das Beste an der Geschichte ist aber, dass wir in der Schweiz nicht mal ein neues Gesetz bräuchten. Auf Bundesebene gilt seit 2021 das revidierte Beschaffungsrecht. Den Zuschlag erhält das vorteilhafteste Angebot, Innovationsgehalt darf gewichtet werden. Im Dialogverfahren lässt sich die Leistung gemeinsam mit den Anbietenden schärfen. Prototypen und neuartige Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen sogar freihändig beschafft werden. Die Instrumente sind da, sie werden leider nur sehr selten genutzt.


Ich frage mich, warum es dann nicht öfters passiert, und muss wohl einsehen, dass wir in der öffentlichen Hand die Anreize falsch setzen. Es wurde wohl nie jemand entlassen, weil beim Marktführer eingekauft wurde.

Deshalb mein Aufruf, ­diesmal weniger an die Politik, sondern an die Beschaffungsverantwortlichen, CIOs und Geschäftsleitungen. Reservieren Sie einen Prozentteil Ihres Budgets für ­Pilotaufträge. Führen Sie pro Jahr ein Dialogverfahren. Streichen Sie aus Ihren ­Eignungskriterien alles, was Sie nicht brauchen. Innovative Persönlichkeiten werden unglaublich geschätzt – und immer daran denken: Der erste signifikante Auftrag entscheidet oft darüber, ob wir in der Schweiz eine neue Arbeitgeberin gewinnen oder weiterhin US-Software kaufen.

Matthias Herrmann

Matthias Herrmann ist Investor, Unternehmer und Berater in den Bereichen Innovation, IT und Gesundheitswesen. Er leitet den Bereich Digital Health und den Digital-Health-­Fonds bei der Firma Tenity und ist als Experte für die Bereiche Life Sciences und ICT für die Innosuisse tätig. Er ist ausserdem Verwaltungsrat der NGO Make Me Smile International und unterstützt mehrere Start-ups im Advisory Board.


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