Bundesrat bescheinigt USA angemessenes Datenschutzniveau
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Bundesrat bescheinigt USA angemessenes Datenschutzniveau

Dank dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework können künftig Personendaten aus der Schweiz ohne zusätzliche Garantien an zertifizierte Unternehmen in den USA übermittelt werden.
15. August 2024

     

Die Schweiz hat die USA auf die Liste der Länder mit einem angemessenen Datenschutzniveau gesetzt, wie es in einer Mitteilung aus dem Bundeshaus heisst. Ein entsprechender neuer Datenschutzrahmen wurde durch den Bundesrat genehmigt, er erlaubt nun den sicheren Austausch von Personendaten zwischen der Schweiz und zertifizierten US-Unternehmen. Die entsprechende Änderung der Datenschutzverordnung sollen auf den 15. September 2024 in Kraft treten.

Wie es seitens Bundesrat heisst, werde mit der Zertifizierung für US-Unternehmen sichergestellt, dass die vorgesehenen Datenschutzmassnahmen und Datenschutzgarantien eingehalten werden. "Namentlich dürfen diese Unternehmen die Daten nur für diejenigen Zwecke bearbeiten, für die sie erhoben wurden. Die Weitergabe an Dritte wie beispielsweise an nicht zertifizierte Unternehmen ist nicht zulässig. Beim Zugang durch US-Behörden auf Personendaten, die von der Schweiz bekanntgegeben werden, sind verschiedene Garantien vorgesehen, einschliesslich ein Beschwerdemechanismus", ist zu lesen.


Hintergrund ist die Inkraftsetzung des neuen Schweizer Datenschutzrechts, die am 1. September 2023 erfolgt ist. Seit dann dürfen Personendaten ohne zusätzliche Garantien nur noch dann ins Ausland übermittelt werden, wenn im Empfängerstaat ein angemessenes Datenschutzniveau besteht. Welche Unternehmen entsprechend zertifiziert sind, kann auf dieser Website eingesehen werden. (mw)


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