Stadt St.Gallen verbietet Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
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Stadt St.Gallen verbietet Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

Das St.Galler Stadtparlament hat beschlossen, dass Videokameras im öffentlichen Raum nicht über eine automatisierte Gesichtserkennungssoftware verfügen dürfen.
16. September 2022

     

In der Stadt St. Gallen hat das Parlament den Einsatz der automatischen Gesichtserkennung im öffentlich zugänglichen Raum vorsorglich gestoppt. Wie das Stadtparlament auf Twitter mitteilt, hat es am 14. September einen Vorstoss mit 31 gegen 27 Stimmen für erheblich erklärt, der ein Verbot verlangt. Der Einsatz von biometrischen Erkennungssystemen breite sich rasant aus, hiess es in der Motion von SP, Juso, PFG (Politische Frauengruppe), Grünen und Jungen Grünen. Die umstrittene Software werde schon heute etwa von der St. Galler Kantonspolizei eingesetzt. Es sei aber umstritten, ob die Rechtsgrundlagen dafür ausreichen.


An vorhandenen Videoüberwachungen, die es etwa an Bahnhöfen oder in Parkgaragen gibt, würde die Gesichtserkennungssoftware eine weiträumige Massenüberwachung ermöglichen. Dies verletze nicht nur das Grundrecht auf Privatsphäre, sondern schrecke auch Menschen davon ab, Grundrechte wie die Meinungsäusserungs- oder Versammlungsfreiheit wahrzunehmen. Nun muss der Stadtrat die gesetzlichen Bestimmungen, in denen die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund geregelt werden, mit einem Verbot von biometrischen Gesichtserkennungssystemen ergänzen. (dok)


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