IT-Projekt des Bundes wird teurer
Quelle: Parlament.ch

IT-Projekt des Bundes wird teurer

Ein Projekt zur Modernisierung der Bundesrechtsplattform verzögert sich aufgrund von Problemen mit dem griechischen Lieferanten und wird folglich auch mehr kosten als ursprünglich budgetiert.
2. April 2019

     

Ein Informatikprojekt der Bundeskanzlei dürfte sich verzögern und mehr kosten als budgetiert, wie verschiedene Medien unter Berufung auf die Nachrichtenagentur "SDA" berichten. Demnach soll es bei einem Projekt, im Rahmen dessen die Bundesrechtsplattform modernisiert werden soll, aufgrund von Schwierigkeiten mit einem ausländischen Lieferanten zu Terminverzögerungen und Mehrkosten kommen.

Weil das bestehende System am Ende seiner Lebensdauer angekommen war, erteilte die Bundeskanzlei einem Unternehmen mit Sitz in Griechenland den Zuschlag für die Entwicklung einer neuen Plattform, die das Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen der Bundeskanzlei verwaltet. Die beauftragte Firma liefere nun aber nicht wie vorgesehen, die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist daher bei einer Untersuchung zum Schluss gekommen, dass die angestrebten Ziele nicht erreicht werden und schätzt die Situation als heikel ein.



Konkret werden Fristen um zwei bis sechs Monate überschritten, womit die Lebensdauer des aktuellen Systems verlängert werden müsse. Zudem entsprächen die Lieferungen des griechischen Dienstleisters nicht den vorgegebenen Qualitätskriterien. Entsprechend werde das Projekt mehr kosten als die ursprünglich veranschlagten 14,7 Millionen Franken. Bereits 2016 nach dem Entscheid zur Auslagerung der Entwicklung wurden weitere 4,2 Millionen Franken validiert, so die EFK. Sie befürchtet, dass es zu weiteren Budgetüberschreitungen kommen wird. Bislang verursachte die Verspätung laut Bundeskanzlei Mehrkosten von rund 1,8 Millionen Franken.


Keine Schuld an den Problemen trägt laut EFK die Bundesverwaltung, der eine gute Projektführung attestiert wird. Vielmehr liege das Problem bei der Zusammenarbeit mit dem Lieferanten, die durch die räumliche Distanz erschwert werde. Zudem gebe es bei den Arbeitsmethoden, der Auffassung von Verpflichtungen und den Prioritäten erhebliche Differenzen. (abr)


Weitere Artikel zum Thema

Helsana-Bonus-App verstösst gegen Datenschutzgesetz

1. April 2019 - Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des EDÖB teilweise gutgeheissen und ist zum Schluss gekommen: Die Helsana-App erstattete Prämien widerrechtlich zurück.

Bund warnt vor Phishing im Postfinance-Look

5. März 2019 - Erneut sind Phishing-Mails im Umlauf, die den Anschein erwecken, von der Schweizerischen Post verschickt worden zu sein.

Bund fördert Open-Source-Einsatz mit strategischem Leitfaden

20. Februar 2019 - Mit dem neuen Leitfaden Open Source Software in der Bundesverwaltung will der Bund aufzeigen, wie Open Source Software künftig gefördert werden soll.

Kommentare
Leider gibt es genügend Beispiele dafür, dass Projekte, insbesondere ICT-Projekte, vom Bund nicht geführt werden können. Bedenklich dabei ist, dass es sich hier um öffentliche Gelder handelt, die fahrlässig ausgegeben werden. Darüber hinaus wird das Geld sogar im Ausland ausgegeben – die griechischen Angestellten bezahlen keine Steuern in der Schweiz und unterstützen unsere Wirtschaft und den hiesigen Wohlstand in keiner Art und Weise. Wenn die Eidgenössische Finanzkontrolle der Bundesverwaltung eine gute Projektführung attestiert, verstehe ich nicht, wie dann typische Projektführungsaufgaben als Probleme genannt werden. Die Koordination räumlich getrennter Mitarbeiter, die Kontrolle und Durchsetzung von Arbeitsmethoden, Verpflichtungen, Termine und Prioritäten gehören eindeutig zum Projektmanagement. So etwas hätte verhindert werden müssen.
Mittwoch, 3. April 2019, Bruno Hitz

Es liegt in der Natur der Sache dass IKT-Projekte teurer werden als der bei Submissionszuschlag offerierte Preis. Zum Einen können nicht alle Funktionalitäten und Anforderungen zum Zeitpunkt einer Submission spezifiziert werden, zum Anderen muss jeder Anbieter, der wirtschaftlich arbeitet, Zusatzanforderungen und zum Submissionszeitpunkt nicht klar spezifizierte Anforderungen im Rahmen von Change Management geldwert geltend machen. Dies führt so gut wie immer zu zusätzlichem Finanzbedarf (höhere Kosten) sowie Terminverschiebungen. Eignungskriterien, Bewertungskriterien sowie deren Gewichtung werden bei jeder Submission dediziert von vorneherein festgelegt. Bei einem Eignungskriterium Deutschsprachigkeit des Lösungspartners und Erfüllungsort Schweiz sowie Qualifikation des eingesetzten Personals kann bereits vieles richtig gemacht werden.
Dienstag, 2. April 2019, Wirtschaftsinformatiker



Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Was für Schuhe trug der gestiefelte Kater?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER