Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 9. Juni 2017 die Ratifizierung der Schlussakte genehmigt, welche an der Weltfunkkonferenz (WRC-15) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) unterzeichnet worden war. Die Schweiz legt damit den Grundstein, um den steigenden Frequenzbedarf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien zu decken. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Einführung des neuen mobilen Kommunikationsstandards 5G von Bedeutung.
Die Weltfunkkonferenz fand bereits im November 2015 in Genf unter Führung der ITU statt. Am Ende der Konferenz wurde die Schlussakte unterzeichnet, welche die Änderung zahlreicher Artikel, Anhänge und Resolutionen des Radioreglements der ITU vorsieht. Die Revision dieses Reglements enthält die weltweite Planung des Funkfrequenzspektrums und wirkt sich auf verschiedene Kategorien von Diensten aus, darunter die mobile Breitbandkommunikation, die Flugüberwachung in der Zivilluftfahrt und die Anwendungen zur Erdbeobachtung. Die Schlussakte bildet ausserdem die Grundlage für eine Neubeurteilung des nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ), einem wichtigen Instrument für die Planung der Funkfrequenzen auf nationaler Ebene.
(luc)