Galaxus setzt auf E-Mobilität
Quelle: SITM

Galaxus setzt auf E-Mobilität

Der Online-Händler Galaxus will sein Sport- und Freizeitangebot ausbauen, unter anderem durch E-Mobilitäts-Produkte. In Zürich wurde das aktuelle Portfolio präsentiert.
7. Mai 2015

     

Galaxus, Digitec-Schwesterfirma und seit kurzem zur Mehrheit im Besitz der Migros, ist aktuell daran, sein Sport- und Freizeitangebot und in dem Zusammenhang das Angebot im Bereich E-Mobilität auszubauen. Sogar eine eigene Themenwelt soll rund um die Elektroflitzer aufgebaut werden. Grund genug für Galaxus, in Zürich zuerst der Presse und dann auch den interessierten Kunden das aktuelle Portfolio an E-Mobilitäts-Produkten zu präsentieren (siehe Bildergalerie).

Unter anderem zeigte Galaxus eine kleine Auswahl an E-Bikes, von denen laut eigenen Angaben über 70 im Portfolio geführt werden. Daneben gab es aber auch eine ganze Reihe an sogenannten Personal E-Transporter zu sehen, darunter auch eine Reihe von Airwheels, von denen "Swiss IT Magazine" in der letzten Ausgabe eines getestet hat.


Im Rahmen der Präsentation der aktuellen Geräte informierte der Online-Händler auch über aktuelle Verkaufszahlen sowie über Verkehrsvorschriften rund um das Thema. So wurden in der Schweiz 2014 rund 60'000 Elektrovelos verkauft, drei Viertel davon aus der Kategorie bis 25 km/h. Man rechnet damit, dass aktuell rund 270'000 Elektrovelos auf Schweizer Strassen unterwegs sind. Und das Bundesamt für Energie gehe davon aus, dass das Marktpotential von Elektrovelos aktuell zwischen 2,8 und 7,9 Mal über der aktuellen Verbreitung liegt.
Eine neue Kategorie der Elektromobilität stellen derweil die Personal E-Transporter dar, die Galaxus seit Beginn des Jahres verkauft. Gemäss dem Online-Händler würden diese – meist sogar tragbaren – Gefährte in einzelnen Städten rund um den Globus bereits als Verkehrsmittel der Zukunft gefeiert. In der Schweiz hingegen ist derzeit noch unklar, ob und wo man mit den Einrädern, Elektro-Kickboards und Co. überhaupt auf öffentlichen Strassen fahren darf. Laut Galaxus hat der Bundesrat am 15. April nun jedoch die Strassenverkehrsordnung angepasst. So würden die ab dem 1. Juni 2015 geltenden Bestimmungen "stehrollartige Fahrzeuge" – und hierzu zählt das Gros der Personal E-Transporter – als Unterkategorie von Mofas eingeordnet und den langsamen Elektrovelos bis 25 km/h gleichgestellt. Unklar ist jedoch weiterhin, welche Ausstattung die Gefährte für eine Strassenzulassung benötigen – Stichworte sind hier Licht, Klingel oder Helm. (mw)




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