Vor knapp zehn Jahren war eine Kartellklage gegen
Apple eingereicht worden. Die Tatsache, dass sich auf iPods nur Lieder abspielen liessen, die zuvor im iTunes-Store erworben worden waren, liess Kritik aufkommen. Der Konzern beschränke damit den Wettbewerb und schliesse Konkurrenz-Software-Anbieter wie Realnetworks aus, hiess es. Deshalb reichten im Jahr 2005 acht Millionen iPod-Kunden und 500 Reseller Klage ein. Nun wurde der Konzern vom Gericht binnen drei Stunden freigesprochen, wie unter anderem "Bloomberg" berichtete.
Die Jury in Kalifornien war sich einig, dass Apple nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstossen habe. Apple argumentierte, entsprechende Software-Updates nicht gemacht zu haben, um Konkurrenten auszustechen, sondern vielmehr, um die iPod-Software zu verbessern. Ausserdem räumte der Apple-Anwalt ein, dass die gegnerische Verteidigung es versäumt habe zu beweisen, dass ein iPod-Nutzer tatsächlich betrogen worden war. Somit wand Apple eine Klage ab, die den Konzern gut eine Milliarde Dollar hätte kosten können, wenn das Gericht den Vorwurf eines Verstosses gegen das Wettbewerbsrecht bestätigt hätte.
(aks)