Update: Kommt Widerrufsrecht für Online-Einkäufe?
Quelle: SKS

Update: Kommt Widerrufsrecht für Online-Einkäufe?

Die Rechtskommission des Ständerats schlägt bei sogenannten Fernabsatzgeschäften – sprich Telefon- und Internetverträgen – die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts von 14 Tagen vor. Der Swico will die Vorlage bekämpfen.
20. Dezember 2012

     

Wie die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in einer Medienmitteilung schreibt, regt die Rechtskommission des Ständerats ein Widerrufsrecht für Online-Einkäufe an. Im Rahmen der parlamentarischen Initiative Bonhôte wurde von der Rechtskommission des Ständerats einen Vorentwurf ausgearbeitet, welcher vorsieht, sämtliche Fernabsatzverträge – also Telefon- und Internetverträge – einem Widerrufsrecht zu unterwerfen. Vorgeschlagen wird eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, womit eine Harmonisierung mit dem geltenden Recht in Europa erreicht werden soll.

Die SKS begrüsst den Entwurf vorbehaltlos. "Mit den vorgeschlagenen Anpassungen des Obligationenrechts kann eine wesentliche Rechtslücke geschlossen werden. Überrumpelten Konsumentinnen und Konsumenten wird die Möglichkeit geboten, sich aus den Fängen irreführend angepriesener Verträge zu befreien", erklärt Sara Stalder, Geschäftsleiterin der SKS.


Update: Als Reaktion auf die Medienmitteilung der SKS hat Swico, der Wirtschaftsverband für die digitale Schweiz, "Swiss IT Reseller" eine Stellungnahme zukommen lassen.

Im Gegensatz zur SKS bekämpft der Verband der ICT-Anbieter Swico diese Vorlage ganz entschieden und hat beim Bundesamt für Justiz bereits eine umfassende Vernehmlassung eingereicht. Swico-Geschäftsführer Jean-Marc Hensch fasst die Position der ICT-Branche wie folgt zusammen: "Die Gleichsetzung von E-Commerce und Telefonverkauf verrät wenig Kenntnis von der Materie. Bei E-Commerce gibt es keinen Überrumpelungseffekt wie am Telefon, der Kunde geht bewusst und geplant in den Webshop und nimmt die Transaktion selbst und in seinem Tempo vor. Das vorgeschlagene Widerrufsrecht ist in dieser Form eine Einladung zum Missbrauch, indem Waren gekauft, kurz gebraucht und dann wieder retourniert werden. Das Problem dabei: Die Entwertung und den hohen Rückgabeaufwand muss der Händler in den Preis einkalkulieren, womit die ehrlichen Kunden bestraft werden. Dies läuft nicht nur gegen die Händler, sondern vor allem gegen die Konsumenteninteressen." (mw)


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Kommentare
Weshalb nochmal ist die Schweiz jetzt nicht in der EU? Ich frag nur weil wir trotzdem alle Richtlinien und Vorschriften (2 Jahre Gewährleistung, Widerrufsrecht), etc. der EU immer 1:1 übernehmen. Nun gut, diesmal ist das sicher eine gute Idee. Ich kann diesen Vorstoss nur unterstützen und frage mich weshalb so etwas wieder Jahre später kommt als anderswo.
Donnerstag, 20. Dezember 2012, F. Rodriguez



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