

Bislang war die gesetzliche Gewährleistungspflicht für Konsumgüter, wie zum Beispiel Computer oder Mobiltelefone, im Obligationenrecht auf ein Jahr beschränkt. Wie "20 Minuten" nun berichtet, soll sich das ändern. Die Rechtskommissionen der eidgenössischen Räte schlagen in einem Entwurf zur Revision des Obligationenrechts vor, dass nachträglich auftauchende Mängel an Konsumgütern während zwei Jahren geltend gemacht werden können. Für Occasionsgeräte schlagen sie eine Garantie von einem Jahr vor. Damit würde das Schweizer Recht dem der EU angepasst. Gewerbeverbands-Direktor Hans-Ulrich Bigler befürwortet die Regelung gemäss "20 Minuten": "Unsere Betriebe sind es gewohnt, Qualität zu liefern, und können mit gutem Gewissen hinter längeren Garantiezeiten stehen."
(tsi)