P2P-Software ist legal

Ein US-Berufungsgericht hat bestätigt, dass Filesharing-Software nicht verboten werden kann, weil sich die Technik auch rechtskonform einsetzen lässt.
20. August 2004

     

Die Unterhaltungsindustrie muss in ihrem Kampf gegen File-Tauschbörsen eine empfindliche Niederlage einstecken. P2P-Software kann laut einem kalifornischen Berufungsgericht nicht verboten werden, weil sie auch für zweifelsfrei legale Nutzungen gebraucht werden kann. Das Gericht hat damit ein Urteil der Vorinstanz bestätigt. Im Verfahren waren die Tauschbörsen-Softwarehersteller Grokster und Streamcast Networks von den Verbänden der US-Unterhaltungsindustrie beschuldigt worden, bewusst Urheberrechtsverletzungen in Kauf zu nehmen, um selber Geld zu verdienen.


Laut dem Berufungsgericht im kalifornischen Pasadena ist es dabei auch unerheblich in welchem Verhältnis die legale und die illegale Nutzung der Software stehen. Die Hersteller der fraglichen Software haben, nach Ansicht des Gerichts, gar keine Möglichkeit, den illagalen Tausch von urheberrechtsgeschützten Inhalten zu unterbinden, weil sie keine eigene Infrastruktur zum Filetausch betreiben. Das Urteil dürfte in den Führungsetagen der grossen Medienkonzerne einiges Kopfzerbrechen auslösen, da unter diesen Umständen Betreiber von dezentralen Tauschbörsen praktisch nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden können.


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