Unternehmenssteuerreform und KMU
Unternehmenssteuerreform und KMU
Der Anspruch: Erleichterungen
Die Unternehmenssteuerreform 1997 hat mit der Verbesserung des Holdingstandortes Schweiz, mit der Beseitigung der Kapitalsteuer auf Bundesebene zu einer Steigerung der Standortattraktivität der Schweiz für (grössere) Unternehmen geführt. Das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft sind indessen die KMU, die kleinen und mittelgrossen Unternehmen, welche in steuerlicher Hinsicht weniger gut behandelt werden. Deshalb haben sich zahlreiche parlamentarische Vorstösse zum Ziel gesetzt, die steuerlichen Rahmenbedingungen auch für KMU, welchen oft die Grösse zu komplexen steueroptimierten Strukturen fehlen, zu verbessern. Der Bundesrat hat nun mit seiner Botschaft Vorschläge unterbreitet,
die für erhebliche politische Diskussionen sorgen werden.
Teilbesteuerung von Dividenden und Kapitalgewinnen
Unbestritten ist die Zielrichtung: Die Investoren und insbesondere die KMU-Inhaber müssen steuerlich entlastet werden, d.h. die wirtschaftliche Doppelbelastung auf dem Risikokapital soll gemildert werden. Namentlich über die Art und das Ausmass der Entlastung der Investoren wird noch zu diskutieren sein. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Aktionäre auf den Dividenden bei der Bundessteuer nur zu 80% Einkommenssteuer zu entrichten haben und dass die Kantone entsprechende Entlastungen vorzusehen hätten. Im Falle, wo eine Personenunternehmung in ihrem Geschäftsvermögen Aktien hält, schlägt der Bundesrat eine Besteuerung von bloss 60% des Dividendenertrages vor.