Auswirkungen überwacht
Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2008/13
Am 1. Juli trat das revidierte Urheberrechtsgesetz in Kraft, das unter anderem das Verbot der Umgehung technischer Massnahmen zum Kopierschutz vorsieht. Gleichzeitig ist die Vervielfältigung geschützter Werke zu schulischen und privaten Zwecken nach wie vor erlaubt. Der Bund setzt nun einen Beobachter ein, der ermitteln soll, wie sich technische Massnahmen auf die gesetzlich erlaubten Werkverwendungen auswirken, und bei Konflikten zwischen Urhebern und Nutzern Vermittlerfunktionen einnimmt.