cnt

Kein Handlungsbedarf


Artikel erschienen in Swiss IT Magazine 2007/15

     

Entgegen der ursprünglichen Planung will das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement vorerst keine neuen Gesetzesentwürfe zur Internetkriminalität lancieren, wie sie von einer Motion im Jahr 2001 gefordert wurden. Begründet wird dies damit, dass sich in der Schweiz keine grösseren Probleme bezüglich Internetkriminalität ergeben hätten. Die im Herbst 2004 in die Vernehmlassung geschickten Vorschläge, Hosting-Anbieter in die Pflicht zu nehmen, Access-Dienstleister dagegen nicht, werden damit zurückgestellt. In Justizkreisen ist man über diese Entwicklung nicht erfreut und bedauert, dass der Bund bezüglich Internetkriminalität nicht vorwärts macht.




Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Aus welcher Stadt stammten die Bremer Stadtmusikanten?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER