Googles Adwords ist EU-rechtskonform
Quelle: Vogel.de

Googles Adwords ist EU-rechtskonform

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Google mit seinem Referenzierungsdienst Adwords nicht gegen EU-Markenrecht verstösst. Trotzdem muss sich der Internetriese nun vor Entschädigungsklagen fürchten.
25. März 2010

     

Im Rechtsstreit mit Louis Vuitton und anderen französischen Unternehmen hat Google einen Teilerfolg erzielt. Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Google mit seinem Referenzierungsdienst Adwords nicht gegen EU-Recht verstösst. Adwords bietet Werbekunden die Möglichkeit, zu ihren Webeanzeigen bestimmte Schlüsselwörter dazu zu kaufen.

Verklagt wurde Google, weil das Unternehmen auch Markennamen – wie zum Beispiel "Vuitton" – verkauft hat. Einschlägige Suchen hätten dabei Links zu Webseiten angezeigt, die Nachahmungen der Original-Produkte anboten. Der EuGH sah dies allerdings nicht als Markenrechtsverletzung an: "Google hat nicht gegen Markenrecht verstossen, indem es Werbekunden erlaubte, die Namen von Handelsmarken als Schlagworte zu erwerben". Das Unternehmen sei jedoch verpflichtet, die Anzeigen zu entfernen oder die Verbindung zu dem Angebot zu entfernen, wenn es von dessen Rechtswidrigkeit erfahre. Der EuGH mahnte zugleich Internetwerber, sie dürften bei Google keine Anzeigen schalten, auf denen der Waren- oder Dienstleistungsanbieter verschleiert sei.

Noch ist die Sache aber nicht ganz vom Tisch. Gemäss EuGH können die klagenden Firmen vor einem französischen Gericht auf Entschädigung klagen, wenn dieses feststelle, dass ein Missbrauch des Markennamens diesen beschädigt habe.

(tsi)


Artikel kommentieren
Kommentare werden vor der Freischaltung durch die Redaktion geprüft.

Anti-Spam-Frage: Vor wem mussten die sieben Geisslein aufpassen?
GOLD SPONSOREN
SPONSOREN & PARTNER