Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Adrian Lobsiger hat seinen 33. Tätigkeitsbericht herausgegeben, der den Zeitraum von April 2025 bis März 2026 abdeckt. Darin finden sich Lob, aber auch eindeutige Kritik an der Bundesverwaltung.
Positiv sieht der EDÖB etwa die grosse Bereitschaft in den Verwaltungseinheiten, sich mit dem Thema der Informationssicherheit auseinanderzusetzen. Themen wie Datenlecks und unautorisierte Zugänge werden also ernst genommen und es werden Massnahmen ergriffen, um die Risiken zu senken.
Anders sieht es der EDÖB im Bereich Überwachungs- und Fremdbestimmungspotenzial. Die Bundesverwaltung tue sich schwer damit, diese Risiken zu thematisieren und gegenüber der Öffentlichkeit transparent auszuweisen. Besonders die immer grösseren und komplexer verknüpften Mengen an Bürgerdaten bergen laut dem Datenschützer Gefahren, denen es offen zu begegnen gilt. Ebenfalls kritisch sieht er den Umgang mit dem Öffentlichkeitsprinzip: Man beobachte mit Sorge, "wie immer mehr Amtsleitungen die Gesetzesprojekte ihrer Bundesämter nutzen, um ihre amtlichen Dokumente vom Zugangsrecht der Bevölkerung nach BGÖ (Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung) auszunehmen."
Der knapp 120-seitige Tätigkeitsbericht 2025/2026 des EDÖB steht
hier als PDF-Download bereit.
(win)