Das neue Schweizer Fernmeldegesetz sieht eine Schlichtungsstelle vor, die Streitigkeiten im Bereich der Telekommunikation beilegen und Gerichtsverfahren vermeiden soll. Heute hat das Bakom bekanntgegeben, dass diese Schlichtungsstelle innerhalb einer Stiftung angesiedelt wird. Der "Stiftung Ombudscom" gehören neben Anbietern von Fernmelde- und Mehrwertdiensten auch verschiedene Konsumentenorganisationen an. Die Rechtsform der Stiftung und ein vom Bakom ausgearbeitetes Pflichtenheft sollen die Unabhängigkeit der Schlichtungsstelle garantieren.
Die Stiftung Ombudscom wird wird die neue Schlichtungsstelle per 1. Juli 2008 einrichten und dabei die detaillierten Vorgaben berücksichtigen, die das BAKOM nach Massgabe der Bestimmungen des Fernmeldegesetzes und der Verordnung über Fernmeldedienste erarbeitet hat. Dazu wird ein Verfahrens- und Gebührenreglement ausgearbeitet und dem Bakom zur Genehmigung vorgelegt. Das Bakom will die Schlichtungsaufgaben, die es bisher selbst wahrgenommen hat, in der zweiten Junihälfte formell der Stiftung übertragen.
(ubi)