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Tauschbörsen-Downloads bleiben erlaubt

Das private Herunterladen von Inhalten soll weiterhin legal bleiben, das Umgehen von Kopiersperren aber nicht.
18. September 2007

     

Im Rahmen der Revision des Urheberrechts hat der Nationalrat gestern festgelegt, dass das Herunterladen von Inhalten zum privaten Gebrauch uneingeschränkt erlaubt bleibt. Es spiele dabei keine Rolle, ob die Inhalte legal oder illegal angeboten würden. Gewisse Anträge, denen zufolge das Herunterladen von Werken, die von offensichtlich unerlaubten Anbietern stammen, verboten werden solle, wurden abgelehnt.



Noch offen ist die Problematik der seit Anfang September gültigen Urheberrechtsabgabe auf digitale Speicher in MP3-Playern und Harddisk-Recordern. 2000 Unterzeichner einer Petition der Stiftung für Konsumentenschutz verlangen, das Parlament müsse die neuen Gebühren per Gesetzesänderung rückgängig machen. (ubi)


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