Vorerst bis 2011 wird in der Schweiz die elektronische Stimmabgabe weiter getestet. Allerdings sollen solche Tests auf maximal zehn Prozent der Stimmberechtigten beschränkt bleiben. Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte auf Anfang 2008 hat der Bundesrat heute entsprechende Verordnungen angepasst, wie die Bundeskanzlei mitteilte. Der Bundesrat behalte sich vor, Versuche weiterhin örtlich, sachlich und zeitlich einzuschränken, um das Risiko kalkulierbar zu halten, hiess es weiter.
(mv)