In Lausanne wurde ein Software-Raubkopierer zu 12 Monaten Haft auf Bewährung und 5000 Franken verurteilt. Weiter muss der Angeklagte der BSA (Business Software Alliance) Schadenersatz in der Höhe von 184'000 Franken leisten. Der Handel ist mit illegal kopierter Software und Musik-Dateien geschah gemäss Urteilsbegründung gewerbmässig: Der Angeklagte hatte sich von 1993 bis 1996 einen Kundenstamm von über 200 Personen aufgebaut und mit illegal kopierter Sofware (Adobe, Lotus,
Microsoft und Symantec) einen Umsatz von über 300'000 Franken erzielt. Die BSA ist ein internationaler Interessenverband namhafter Softwarehersteller, der sich zum Ziel gesetzt hat, mit Aufklärungsprogrammen und Strafanträgen dem Handel mit illegal kopierter Software entgegen zu treten.