Apple-Blogs können weiter gefahrlos vorab über neue Apple-Produkte berichten, sobald sie davon Wind bekommen. Eine Klage von
Apple, wonach die Quellen der Blogs herauszugeben sind, wurde von einem Berufungsgericht in San Jose definitiv abgewiesen. Wie das Gericht entschied, gebe es keine Möglichkeit, legitime von illegitimen Nachrichten zu unterscheiden. Jeder Versuch, dies dennoch zu tun, verstosse gegen das First Amendment (erster Zusatz zur Verfassung der USA), in dem unter anderem die Pressefreiheit festgelegt ist. Damit gelte für Websites (und damit auch Blogs) grundsätzlich derselbe Quellenschutz wie für Journalisten von anderen Medien.
Die Klage wurde von Apple bereits vor zwei Jahren eingereicht. In erster Instanz hatte ein Gericht im März 2005 Apple Recht gegeben. Das Verfahren ging aber im April 2006 in die Berufung, wo die Klage nun abgewiesen wurde.
Die Electronic Software Foundation (EFF) wertet das Urteil als Sieg für die Rechte von Journalisten.