Die per 1. März geplante Urheberrechtsabgabe auf MP3-Player und Festplatten-Rekorder wird vorerst nicht eingeführt. Dies hat das Bundesgericht aufgrund einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde durch die Swico entschieden. Die Swico-Beschwerde hätte aufschiebende Wirkung, so das Bundesgericht.
Gegen die von der Eidgenössischen Schiedskommission eigenmächtig auf Wunsch der Verwertungsgesellschaften beschlossene Urheberrechtsabgabe wurde schnell heftige Kritik laut. Neben der Swico wurde auch die
Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) aktiv und hat sich in einem Brief an Bundesrat Blocher beschwert. Auch Hersteller wie
Swissbit wollten gegen die Gebühren kämpfen.