Der Empfang von Radio- und TV-Programmen via Internet ist beliebt und findet immer mehr Anhänger. Dies ist auch der Schweizer Inkassostelle für Radio- und TV-Programme Billag nicht entgangen. Sie bittet nun Kunden, die solche Programme via Internet konsumieren, zur Kasse.
Wer bereits Gebühren für ein herkömmliches Radio- oder TV-Gerät bezahlt, muss sich allerdings für den Empfang via Computer nicht zusätzlich anmelden, da die Gebühren pro Haushalt bezahlt werden. Alle anderen sind melde- und gebührenpflichtig.
Die neue Regelung sieht ausserdem vor, dass auch Firmen Konzessionsgelder zahlen müssen – es sei denn, sie treffen technische Vorkehrungen, um den Empfang von Radio- und/oder TV-Programmen über das Internet zu unterbinden. Grundsätzlich geht die Billag davon aus, dass dies nicht der Fall ist, weshalb im Prinzip alle Firmen gebührenpflichtig sind.