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Online-Jounalisten müssen ihre Quellen nennen, von denen sie vertrauliche Informationen über Apple-Produkte erhalten haben.
14. März 2005
Ein kalifornischer Richter hat am Freitag entschieden, dass die Betreiber von drei Websites ihre Quellen offenlegen müssen, von denen sie Informationen über kommende Apple-Produkte erhalten haben. Teilweise hätten die Meldungen dem exakten Wortlaut von internen Apple-Dokumenten entsprochen, weshalb man davon ausgehen muss, dass es undichte Stellen im Unternehmen gibt. Das Urteil ist brisant, geht es doch auch um die Presse- und Meinungsfreiheit und vor allem darum, ob Betreiber von privaten Websites oder Blogger rechtlich als Journalisten gelten. Das Gericht nahm hier nicht eindeutig Stellung, obwohl der zuständige Richter eingestand, dass es heute schwierig zu bestimmen sei, wer Journalist sei und wer nicht. Jedoch dürften Journalisten seiner Meinung nach ohnehin kein gestohlenes Eigentum publizieren, unabhängig ob Blogger oder nicht. Man müsse auch differenzieren, ob Informationen von öffentlichem Interesse sind oder lediglich für eine interessierte Öffentlichkeit wichtig seien. In diesem Fall sei das Interesse Apples an Geheimhaltung von Informationen höher zu bewerten als das öffentliche Interesse.
(mw)