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Das neue Datenschutzgesetz hinke weit hinter EU-Standards her, bemängelt die Stiftung für Konsumentenschutz.
23. März 2006
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist mit dem Entscheid des Parlaments zum neuen Datenschutzgesetz gar nicht glücklich. Der bundesrätlichen Vorlage seien in den beiden Räten die wenigen Zähne gezogen worden, schreibt die SKS. In der Differenzbereinigung haben die beiden Kammern beschlossen, dass betroffene Personen nicht informiert werden müssen, wenn ein Entscheid auf einer automatischen Datenverarbeitung beruht, welche die Bewertung einzelner Aspekte wie Kreditwürdigkeit und Zuverlässigkeit bezweckt. Für die SKS ist klar, dass der Datenschutz in der Schweiz damit weit hinter den EU-Gepflogenheiten zurückbleibt. Es erstaune also nicht, dass die Eidgenossenschaft beispielsweise beim E-Commerce hinterherhinke, da bei den Konsumenten aufgrund des mangelhaften Persönlichkeitsschutzes das Vertrauen fehle.