1. April: Stichtag für die totale E-Mail-Überwachung

Seit gestern müssen alle Schweizer Provider den E-Mail-Verkehr der Kundschaft archivieren.
2. April 2003

     

Kein Aprilscherz ist die Tatsache, dass seit gestern alle Schweizer Provider verpflichtet sind, den E-Mail-Verkehr ihrer Kunden aufzuzeichnen. Das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) ist zwar bereits seit Januar 2002 in Kraft, hatte den Providern aber eine Übergangsfrist bis Ende März 03 gewährt. Nun tritt auch die entsprechende Verordnung (VÜPF) in Kraft.
Die Internetanbieter müssen hin- und hergeschickte E-Mails registrieren (Infos über Absender, Empfänger, Datum und Sendezeit, bei verdächtigen Fällen auch der Mail-Inhalt), sechs Monate lang aufbewahren und bei konkretem Tatverdacht den Behörden mittels richterlicher Verfügung aushändigen.
Während das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in der Verordnung einen Meilenstein in der Strafverfolgung sieht, stösst sie bei den Providern auf herbe Kritik. Zum einen bedeuten Bundesgesetz und Verordnung einen höheren Kosten- und Verwaltungsaufwand, zum anderen gäbe es Lücken im Gesetz.
So bleiben Firmen mit eigenen Mail-Servern von der Überwachung ausgeschlossen und es sei zudem unklar, was der Provider in Fällen zu tun habe, in denen der Kunde zwar den Internetzugang beim Schweizer Provider habe, den E-Mail-Verkehr aber über Dienste wie Hotmail oder Yahoo abwickle.


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